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   OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97   

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https://dejure.org/2004,8906
OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97 (https://dejure.org/2004,8906)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.07.2004 - 12 U 572/97 (https://dejure.org/2004,8906)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juli 2004 - 12 U 572/97 (https://dejure.org/2004,8906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhtes Risiko einer kritischen Unterzuckerung bei mangelgeborenen Kindern; Erhebliches Minderwachstum eines diskordanten dystrophen Zwillings; Erfordernis einer fachgerechten neonatologischen Betreuung eines Neugeborenen; Organisatorische und fachliche Sicherstellung ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 303

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Anforderungen an die Überwachung mangelgeborener Kinder zur Vermeidung einer Unterzuckerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Anforderungen an die ärztliche Versorgung mangelgeborener Zwillinge; Vorbeugung einer Blutunterzuckerung; Begriff des schweren Behandlungsfehlers; Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerster psychomotorischer Retardierung mit Tetraspastik und linksseitiger Hirnschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1200
  • VersR 2005, 1738
  • MedR 2005, 601
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Der Hinweis, sogar eines Arztes, auf nur mögliche Schadensursachen vermittelt noch keine Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen (BGH NJW 1999, 2734, 2735).

    Anerkannt ist z.B., dass auch dann, wenn mehrere Ersatzpflichtige ernsthaft in Betracht kommen, die Verjährung erst mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem begründete Zweifel über die Person des Ersatzpflichtigen nicht mehr bestehen (BGH NJW 1999, 2734).

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Nach der Rechtsprechung führt eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. z.B. BGH NJW 1999, 3408 ff., 3410; BGH, Urt. v. 23. März 2004 - VI ZR 428/02).

    Allerdings darf die vorab zu prüfende Frage der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Befundergebnisses nicht mit der (nachfolgenden) Frage vermengt werden, ob der Befunderhebungsfehler den eingetretenen Gesundheitsschaden verursacht hat (BGH, Urt. 23. März 2004 - VI ZR 428/02).

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Zudem sind die einem Arzt bei der Behandlung seines Patienten obliegenden vertraglichen und deliktischen Sorgfaltspflichten grundsätzlich identisch (BGH NJW 1989, 767).

    Grundsätzlich umfasst die Einstandspflicht des Arztes für einen Behandlungsfehler regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 2311 ff.; BGH NJW 1989, 767 ff.; BGH NJW 1986, 2367 f.).

  • BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Die im Termin vom 2. Februar 2004 von den Beklagten im Hinblick auf die geänderte Vorstellung des Klägers über das angemessene Schmerzensgeld erhobenen Einreden der Verjährung gehen daher ins Leere; denn insoweit fehlt es an einer echten Klageerweiterung (vgl. z.B. BGH NJW 2002, 3769).
  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 5/95

    Schadensersatzanspruch eines Maklers

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Diese Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter bzw. greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 14. Dezember 1995 - III ZR 5/95 - BGH Urt. v. 28. Oktober 1997 - X ZR 31/96).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 31/96

    Zulässigkeit einer Schätzung im Rahmen eines Schadensersatzprozesses

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Diese Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter bzw. greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 14. Dezember 1995 - III ZR 5/95 - BGH Urt. v. 28. Oktober 1997 - X ZR 31/96).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Für diese Überzeugungsbildung genügt, da eine absolute Gewissheit selten zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, also ein für einen vernünftigen die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BGHZ 53, 245/256; BGH NJW 2000, 953/954).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Für eine solche Umkehr würde im Übrigen ausreichen, dass ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen, vorliegt; nahelegen oder wahrscheinlich machen müsste der Fehler den Schaden hingegen nicht (BGH, Urt. v. 27. April 2004 - VI ZR 34/03).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Für die Höhe des hier noch nach dem früheren § 847 BGB zu bemessenden Schmerzensgeldes kommt es nach den höchstrichterlich entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BGH GrZS, 18, 149 ff.; BGHZ 120, 1 ff.) primär auf das Ausmaß des erlittenen Gesundheitsschadens, aber auch den Grad des Verschuldens der Schädiger und alle sonst in Betracht kommenden Umstände an, soweit diese Auswirkung auf das Schmerzensgeld haben.
  • BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02

    Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97
    Grundsätzlich umfasst die Einstandspflicht des Arztes für einen Behandlungsfehler regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 2311 ff.; BGH NJW 1989, 767 ff.; BGH NJW 1986, 2367 f.).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 83/85

    Ursächlichkeit eines ärztliches Kunstfehlers bei Weiterbehandlung durch einen

  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 207/83

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß; Kenntnis des Patienten von einem

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01

    Beweislastumkehr; Kausalität; Ursächlichkeit; Arzthaftung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13

    Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine

    Daran ändert vor allem auch der Umstand nichts, dass - wie dem Antragsgegner einzuräumen ist - mitunter selbst im Rahmen der beschriebenen Sekundärtransporte bzw. Interhospitaltransporte eine Patientenbeförderung unter intensivmedizinischen Bedingungen erforderlich ist, weil es in manchen Fällen zeitkritisch um die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen geht (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 26.06.2001 - 11 LB 1374/01 -, juris; Beschl. v. 17.02.2013 - 11 LB 323/02 -, juris ; OLG Stuttgart, Urt. v. 24.08.1993 - 14 U 1/93 -, juris; OLG Koblenz, Urt. v. 05.07.2004 - 12 U 572/97 -, juris).
  • OLG Hamm, 30.01.2008 - 3 U 71/07

    Schadensersatz aufgrund mehrerer Behandlungsfehler während des stationären

    Unter Abwägung aller zumessungsrelevanten Aspekte und unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren in ähnlichen und vergleichbar gelagerten Fällen in der Rechtsprechung zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. etwa OLG Düsseldorf VersR 2003, 1407; OLG Koblenz MedR 2005, 601 ff; Senat - 3 U 30/05 OLG K2 - vom 07.05.2007, rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 13.11.2007 - BGH VI ZR 155/07 -) hält der Senat hier einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 175.000,00 Euro für angemessen und ausreichend.
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